P&P Generalplaner GmbH+43 5242 66230Kontakt

Bauüberwachung

Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert auf der Baustelle, ob nach Plan, nach den geltenden Normen und in der vereinbarten Qualität gebaut wird. Sie koordiniert die Professionisten untereinander, prüft die Rechnungen gegen die tatsächlich erbrachte Leistung und verfolgt Termine und Kosten bis zur Schlussrechnung.

Unsere Leistungen in der Bauüberwachung

  • Örtliche Bauaufsicht

    Regelmäßige Begehungen, Kontrolle der Ausführung gegen Plan und Norm, Dokumentation.

  • Baustellenkoordination

    Wir stimmen die Gewerke zeitlich aufeinander ab, damit keines auf das andere wartet.

  • Planungskoordination

    Rückfragen der ausführenden Firmen laufen über uns, nicht über den Bauherrn.

  • Rechnungsprüfung

    Jede Rechnung wird gegen die erbrachte Leistung geprüft, bevor sie freigegeben wird.

  • Kostenverfolgung

    Sie sehen jederzeit, wo das Projekt gegenüber der Vergabesumme steht.

  • Abnahme und Mängelverfolgung

    Wir nehmen ab, halten Mängel fest und verfolgen deren Behebung.

Wie die Bauüberwachung abläuft

  1. 01

    Übernahme

    Wir gehen die Vergaben, Termine und die Planung durch und legen fest, worauf bei diesem Bauvorhaben besonders zu achten ist.

  2. 02

    Während der Bauzeit

    Begehungen, Baubesprechungen, Protokolle. Sie erhalten den Stand, ohne nachfragen zu müssen.

  3. 03

    Rechnungen und Kosten

    Jede Rechnung wird geprüft, jede Abweichung von der Vergabesumme wird Ihnen gemeldet, wenn sie entsteht.

  4. 04

    Übergabe

    Abnahme, Mängelliste, Verfolgung der Behebung, Übergabe der Bestandsunterlagen.

Häufige Fragen zur Bauüberwachung

Was macht die örtliche Bauaufsicht genau?

Sie vertritt den Bauherrn auf der Baustelle. Sie prüft, ob das Gebaute dem Plan und den Normen entspricht, koordiniert die Firmen untereinander, prüft die Rechnungen und dokumentiert den Bauablauf. Sie erteilt keine Weisungen zur Arbeitssicherheit, das ist Sache der ausführenden Firmen und, sofern bestellt, des Baustellenkoordinators.

Übernehmen Sie die Bauaufsicht auch, wenn ein anderes Büro geplant hat?

Ja. Wir sehen uns dafür die Planung und die Vergaben an und sagen Ihnen, ob wir das Vorhaben zum vorgesehenen Termin begleiten können.

Was passiert, wenn auf der Baustelle ein Mangel auftritt?

Wir halten ihn schriftlich fest, melden ihn der ausführenden Firma mit Frist und verfolgen die Behebung bis zur Abnahme. Wird nicht behoben, bereiten wir für Sie die Grundlage vor, um den Betrag einzubehalten.

Brauchen Sie Bauüberwachung?

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben: Nutzung, Ort, ungefährer Umfang und Ihr Zeitrahmen. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob und wie wir es begleiten können.

Anfrage stellen
Büro
P&P Generalplaner GmbHMünchnerstraße 30, 6130 Schwaz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr